Die Beisetzung der Asche von Verstorbenen wird durch den Beisetzungssauftrag geregelt. Die Urne kann von Verwandten oder Freunden mitgebracht oder direkt vom Krematorium an unsere Adresse übermittelt werden. Die Errichtung privater Gedenkstätten ist ausdrücklich untersagt.
Die Überführung der Urne über die Schweizer Grenze ist problemlos möglich. Die Urne muss per Post an die Adresse unseres Präsidenten geschickt werden.
Postadresse
Komitee Alp Spielmannda
[Pacar GmbH]
Patrick Jerjen
Tana 103
CH-1715 Alterswil
Schweiz
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Letzte ktualisierung 29.04.2024